DIE CSRD-RICHTLINIEN – UND WAS SICH DURCH SIE ÄNDERT

Problematiken wie Klimawandel und Co. öffnen die Augen und es gibt sowohl in der Gesellschaft wie auch in der Arbeitswelt einen Trend zu mehr Nachhaltigkeit. Ein freiwilliges Engagement zählt in vielen Betrieben bereits zur Unternehmenskultur und sie bemühen sich, die Nachhaltigkeit im Unternehmen zu fördern. Doch auch die Gesetzgebung bestimmt die Bestrebungen nach Umweltschutz: Die neue CSRD-Richtlinie, die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet wurde, verändert das Was und Wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, ob Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen ist und was Sie beachten müssen. Besuchen Sie außerdem die Infostunde des Weiterbildungsnetzwerkes SIAT zu den neuen Richtlinien, in der Expert:innen der Steinbeis Augsburg Business School vollumfassend zu Chancen, Risiken und aktuellen Entwicklungen rund um die CSRD-Richtlinie informieren! 

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Was ist CSRD und wer ist davon betroffen?

CSRD steht für “Corporate Sustainability Reporting Directive”. Die neue Richtlinie soll die bisherigen Berichtsvorschriften für Nachhaltigkeit erweitern, um die Verantwortlichkeit europäischer Unternehmen in Bezug auf deren Nachhaltigkeit zu steigern. 

Betroffen sind davon Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • 250 Mitarbeiter:innen oder mehr
  • Nettoumsatzerlös von 50 Mio. € oder mehr
  • Bilanzsumme von 25 Mio. € oder mehr

Damit betrifft die CSRD-Richtlinie etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland. Von vornherein von den Richtlinie und deren Umsetzung ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen. 

Für diesen Nachhaltigkeitsbericht spielen auch die Kriterien der ESG eine große Rolle. Erfahren Sie in unserem ESG Kriterienkatalog, wie nachhaltig Ihre Organisation ist und mit welchen Mitteln Sie Ihre Nachhaltigkeit verbessern können.

 

Ab wann gelten die CSRD-Richtlinien?

Die Anforderungen für die Berichterstattung gemäß der CSRD-Richtlinie werden schrittweise eingeführt. Dabei gibt es folgende Stufen:

  • Ab dem kommenden Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2024 beginnt: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit über 500 Mitarbeiter:innen sind betroffen. 
  • Ab dem Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2025 beginnt: Alle anderen großen Unternehmen gemäß Bilanzrecht sind betroffen. 
  • Ab dem Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2026 beginnt: Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind betroffen, wenn sie nicht die Aufschubmöglichkeit bis 2028 geltend machen.

SIAT Infostunde: Die fünf wichtigsten Schirtte für die CSRD

Um Unternehmen auf die neue Richtlinie vorzubereiten, bietet der SIAT-Projektpartner Steinbeis Augsburg Business School am 12.12.2023 die Infostunde: Was verändert sich durch die CSRD? an. Die Dozenten Dr. Philipp Rodrian und Daniel Lutzenberger führen Sie dabei anhand von fünf Schritten durch die Chancen und Risiken der Richtlinie für Ihr Unternehmen:

  1. Anwendungsbereiche der CSRD: Wer ist betroffen?
  2. Zeitplan der Anwendung: Welche Unternehmen müssen was, wann und wie berichten?
  3. Umfang der Berichterstattung: Obligatorische Berichterstattung im Jahresabschluss oder Lagebericht?
  4. Double Materiality und erweiterte Berichtspflichten: Was ist eine Betrachtung nach doppelter Wesentlichkeit und mit welchen Reportingpflichten geht sie einher?
  5. Neudenken des gesamten Berichtsprozesses: Welche Chancen und Risiken bietet die CSRD-Richtlinie bei Planung, Vorbereitung und Durchführung des Reportings?

Im Anschluss findet eine Diskussionsrunde statt, bei der Sie sich mit unseren Dozenten und anderen Teilnehmer:innen austauschen können. Melden Sie sich jetzt kostenlos an und profitieren Sie vom Fachwissen unserer Expert:innen!

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Weitere Veranstaltungen von SIAT in 2024

Das Projekt SIAT hat das Ziel, Unternehmen und Firmen bei Ihrer Entwicklung zu helfen – egal ob es dabei um nützliche Informationen zu neuen Richtlinien geht oder um die personelle Weiterentwicklung Ihres Personals. Deshalb bieten wir auch im neuen Jahr eine Reihe von Veranstaltungen an, die Sie zur Optimierung Ihres Unternehmen und zur Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter:innen nutzen können:

  • 26. Januar: Alles zum SIAT Verbund und unseren Services | Anmeldung
  • 30. Januar: Infostunde zur ESG-Transformation | Anmeldung
  • 13. – 14. Februar: Start des PE Coaching Programms | Anmeldung
  • 04. März: PE-Coaching Diskussionsrunde – Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen | Anmeldung
  • 22. März: Alles zum SIAT Verbund und unseren Services | Anmeldung
  • 08. April: PE-Coaching Diskussionsrunde: KI in der Personalentwicklung | Anmeldung
  • 03. Juni: PE-Coaching Diskussionsrunde: ESG in Ihrem Unternehmen | Anmeldung

Wir wollen Sie mit Werkzeugen ausrüsten, um die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter:innen optimal auszubauen. Durch unsere Veranstaltungen erfahren Sie alles rund um moderne Maßnahmen der Personalentwicklung und Trends der beruflichen Weiterbildung.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne und werden Sie Teil des Netzwerkes SIAT – der Bewegung zukunftsgerichteter Unternehmen.